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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs - Verkaufs- und Lieferbedingungen

Inhalt


Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen. Version 01/2024

1. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Lieferbedingungen“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Besteller“) im B2B-Bereich (der Kunde ist Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen).

Unser Produktangebot wendet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Bei Erstbestellungen ist ein geeigneter Nachweis (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu erbringen.

(2) Diese Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).

(3) Für Dienstleistungen bzw. Serviceabwicklungen außerhalb der reinen Lieferung von beweglichen Produkten wie z. B. der Pipettenkalibrierung, der Laborplanung oder kundenspezifischen Sonderanfertigungen gelten eventuell abweichende bzw. zusätzliche Rahmenbedingungen. Diese können jeweils auf unserer Webseite www.neolab.de unter dem Reiter „Service“ eingesehen werden.

(4) Für alle Kanäle der Bereitstellung von Produktdaten bzw. jeglicher anderer Informationen (sei es digital oder Print) durch uns gilt: Bei den Inhalten handelt es sich um eine unverbindliche und orientierende Auskunft. Die Inhalte werden ständig von uns aktualisiert. Fehler sind hierbei grundsätzlich nicht auszuschließen. Irrtümer behalten wir uns vor.

(5) Die Inhalte unserer Websites, insbesondere das Bildmaterial, sind Eigentum der neoLab Migge GmbH und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung für eigene Zwecke verwendet werden.

(6) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen oder sie vereinbaren müssten.

(7) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im einzelnen Fall nicht gesondert bzw. ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

(8) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen haben Vorrang vor diesen Lieferbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(9) Die Schriftform wird durch telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail eingehalten.


2. Angebote

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Es gelten die auf der jeweiligen Produktdetailseite angegebenen Mindestbestellmengen.

(2) In unserem Onlineshop gilt zusätzlich:

  • a) Mit der Betätigung des Bestellbuttons gibt der Besteller ein rechtsverbindliches Kaufangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält er eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die allerdings noch nicht die Annahme seines Kaufangebotes darstellt, sondern lediglich die Einzelheiten der Bestellung nochmals aufführt.
  • b) Ein Kaufvertrag kommt erst mit Zugang einer gesonderten E-Mail mit der ausdrücklichen Bestätigung des Kaufvertragsschlusses beim Besteller oder durch Auslieferung der Ware zustande. Sollte der Besteller eine Bestellung über mehrere einzelne Waren abgegeben haben, so kommt der Kaufvertrag auch nur über die in der Angebotsannahmeerklärung aufgeführte bzw. die ausgelieferte Ware zustande.
  • c) Kaufabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail statt. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unsere unter dieser Adresse versandten Nachrichten empfangen werden können. Insbesondere hat er bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle unsere zur Kaufabwicklung versandten Nachrichten zugestellt werden können.


3. Preise

(1) Preise sind netto und in Euro angegeben und verstehen sich ab Lager Heidelberg, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht und eventuell anfallenden weiteren Kosten wie z. B. Zollabwicklung bei Lieferungen außerhalb der EU oder Kosten für Zertifikate oder Lieferantenerklärungen gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise sind verbindlich. Wir sind jedoch berechtigt, ungeachtet der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, diese entsprechend anzupassen, wenn bis zum Zeitpunkt der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen von mehr als 5 % eingetreten sind.

(3) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise, jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabattes.

(4) Die Ermittlung der Kosten für Verpackung und Lieferung erfolgt individuell und, wenn gegeben, auf Basis der unverbindlichen Bestellanfrage. Eignet sich die Bestellung für den Versand als Paket, gelten nachfolgende Regelungen:

  • 1. Innerhalb Deutschland berechnen wir für Verpackung und Lieferung von Bestellungen eine Versandkostenpauschale wie folgt (Ausnahmen in c. bis e.):
    • a. Bei einem Nettowarenbestellwert bis EUR 150,- fällt eine Versandkostenpauschale i.H.v. EUR 13,90 an.
    • b. Bei einem Bestellwert über die vorgenannten Beträge von EUR 150, (Ziffer (4), Abs. 1.) fallen keine weiteren Kosten für die Versendung von Laborverbrauchsmaterialien an.
    • c. Für Nasseis-, Trockeneis- und Gefahrgutsendungen fällt eine Versandkostenpauschale pro Sendung i.H.v. EUR 12,50 an.
    • d. Für Chemikalienbestellungen der nicht hauseigenen Marke „neoFroxx“ werden Versandkosten in Höhe von EUR 17,- pro Bestellung berechnet. Diese Kosten fallen unabhängig von den in 1. vorgenannten Nettobestellwerten und zusätzlich zu den in 3. aufgeführten Zusatzkosten an.
    • e. Die Versandkosten für Lieferungen von Großgeräten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und, wenn uns möglich, in unserem unverbindlichen Angebot aufgeführt.
  • 2. Versandkosten von Warenbestellungen außerhalb Deutschlands werden nach dem tatsäch lichen Aufwand berechnet.

(5) Wir bieten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften eine elektronische Rechnung an. Diese setzt den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung voraus.


4. Zahlung

(1) Rechnungen werden zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage der Bereitstellung der Ware, ausgestellt.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Zahlung per Scheck und Akzept ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Wir sind, insbesondere bei Neukunden, aber auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 8 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, ist der Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß Ziff. 9 Abs. 3 Satz 2 dieser Lieferbedingungen unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die dieselben Lieferbedingungen gelten, gefährdet wird.

(6) In unserem Onlineshop gilt zusätzlich:

  • a) Der Käufer kann die Zahlung, wenn nicht die Zahlungsart Vorkasse gewählt wurde (siehe Ziff. 4 Abs. 2 Satz 3 dieser Lieferbedingungen), per Bankeinzug, per Kreditkarte, per Rechnung oder über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln.
  • b) Bei Zahlungsart Vorkasse gilt Ziff. 4 Abs. 2 Satz 3 dieser Lieferbedingungen.
  • c) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Käufer ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung der Zahlungstransaktion entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückbuchung mangels Kontodeckung oder aufgrund von durch den Käufer falsch übermittelten Kontodaten veranlasst wurde.


5. Rücksendungen

(1) Geschlossene originalverpackte, nicht verwendete Waren, die wiederkehrend nachgefragt werden, nehmen wir innerhalb von 10 Tagen gegen Gutschrift zurück, wenn sie sicher verpackt frei an uns zurückgeschickt werden und unsere Rechnungs- und/ oder Lieferscheinkopie beigefügt ist. Davon ausgenommen, sind Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Chemikalien, Waren, die keine gängigen Artikel sind oder einer speziellen Lagerung unterworfen sind (z.B. niedriger als Zimmertemperatur), sowie Waren mit Verfalldatum. Weitere Ausnahmen von der freiwillig eingeräumten Rücksendemöglichkeit sind möglich. Bei solchen Ausnahmeprodukten wird darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme nicht möglich ist.

(2) Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bei Warenverpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von Analysenkosten vor. Eine Erstattung der Versandkosten bei gestatteter Rücksendung ist ausgeschlossen. Unfrei zugesandte Ware kann nicht angenommen werden.

(3) Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einen Mangel der Lieferung oder auf Verschulden des Lieferers beruht.


6. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.

  • a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum.
  • b) Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltskäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
  • c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt b) auf uns übergeht.
  • d) Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. wir werden aber die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • e) Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Vor Zugriff Dritter hat er uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
  • f) Wir sind bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Machen wir von unserem Herausgaberecht Gebrauch, so liegt hier nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich in schriftlicher Form erklären.


7. Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferzeiten werden individuell vereinbart bzw. von uns in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben. Lieferzeiten beginnen mit der Annahme der Bestellung durch die Absendung der Auftragsbestätigung durch uns.

(2) Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferfrist ist ferner eingehalten, wenn die Ware bis zu deren Ablauf unser Lager verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

(3) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang der vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Käufer voraus.

(4) Ist die Möglichkeit der Lieferung oder die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse z.B. wesentliche Betriebsstörungen, Material- oder Energiemangel, Arbeitskampf, Lieferhindernisse bei Zulieferern und andere von uns nicht zu vertretende Umstände („Ereignisse höherer Gewalt“) zurückzuführen, haften wir nicht dafür. Wir werden für die Dauer des Hindernisses und einer angemessene Anlaufzeit von unserer Pflicht zur Leistung frei, ohne dem Besteller gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.

(5) Falls ein solches Ereignis höherer Gewalt bzw. Hindernis länger als vier Monate andauert und die Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses für den Besteller nicht mehr von Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

(6) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn eine solche Teillieferung für den Käufer verwendbar ist, die Lieferung der übrigen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein unzumutbarer Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

(7) Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollte die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden von uns unverzüglich erstattet. Dieses Rücktrittsrecht wegen Nichtverfügbarkeit der Leistung aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer setzt voraus, dass wir ein kong ruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Zulieferer abgeschlossen haben. Alle anderen gesetzlichen Ansprüche sowie Rechte aus Lieferbedingungen bleiben davon unberührt.

(8) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 10 dieser Lieferbedingungen beschränkt.


8. Lieferung, Erfüllungsort, Transport- und Verpackungsart, Gefahrenübergang

(1) Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Die Ware wird an einen anderen Bestimmungsort versandt, wenn dies der Besteller verlangt und die Kosten trägt.

(2) Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Art der Versendung, die Auswahl des Transportunternehmens und die Verpackung in unserem Ermessen. Für die Auswahl eines anderen Versandweges durch den Käufer übernehmen wir keine Haftung.

(3) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wir werden die Ware auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die vom Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.


9. Mängelrechte des Käufers

(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er seine Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) erfüllt hat. Der Besteller hat die Ware bei Ablieferung zu prüfen und muss sich dabei zeigende Mängel (offensichtliche Mängel, Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, d.h. spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich uns gegenüber anzeigen. Verborgene Mängel muss uns der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen. Sämtliche Mitteilungen eines Mangels müssen den Mangel ausführlich und präzise beschreiben.

(2) Bei Mängeln der Ware sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.

(3) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(4) Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und, soweit erforderlich, die bemängelte Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers im Nachhinein als unberechtigt heraus, muss uns der Käufer die hieraus entstandenen Kosten ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für ihn nicht erkennbar.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziff. 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.


10. Sonstige Haftung, Schadensersatz

(1) Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

(3) Sollten wir wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Folgeschäden und mittelbare Schäden sind nur dann ersatzfähig, sofern deren Eintreten bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten ist.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(6) Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit, vertraglich garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, sobald er von Unfällen oder Zwischenfällen mit gelieferten Waren Kenntnis erlangt hat, die zu Personen- oder Sachschäden geführt haben.


11. Besondere Lieferbedingungen für Laborchemikalien

Chemikalien dürfen nur bei berechtigter Beanstandung in Original-Verpackung mit unversehrtem Originalverschluss und nur nach Absprache zurückgegeben werden. Bei nicht original verschlossener Rückgabe behalten wir uns die Berechnung von Analysenkosten vor. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.


12. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann i.S.d. des Handelsgesetzbuches, bestimmt sich der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben, nach unserem Sitz in Heidelberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.